13.08.2019 - 10.2 Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf der Sat...

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Wortprotokoll

Herr Wolter erteilt Frau Nietiedt das Wort.

 

Die Unterlagen zur Abwägung der Stellungnahmen liegen den Mitgliedern vor.

Die Stellungnahme des Landkreises ist erst am 08. August beim Planungsbüro eingegangen, daher konnten die Unterlagen erst zum Sitzungstermin vorgelegt werden.

 

Frau Nietiedt erläutert die Stellungnahmen.

 

Überwiegend ergeben sich aus den Stellungnahmen nur redaktionelle Änderungen.

 

Hinsichtlich der Stellungnahme zur Löschwasserversorgung muss noch eine Abstimmung mit dem Landkreis erfolgen.

 

Aus den Hinweisen zur Höhenfestsetzung und Zulässigkeit von Nebenanlagen im Bereich geschützter Bäume ergeben sich Änderungen der B-Planfestsetzungen.

Eine erneute Auslegung ist empfehlenswert.

 

Herr Sprick:

-          Abriss der Bebauung kann erst im Herbst 2019 erfolgen

-          eine Benachrichtigung an die Kaufinteressenten erfolgt erst, wenn Kosten feststellbar sind

-          zeitlich ist eine erneute Auslegung nicht problematisch

-          wenn erneute Auslegung erforderlich ist, kann auch die Festsetzung zur Zulässigkeit von Ferienwohnung geändert werden

 

Frau Franke:

-          Kunden bekommen alle Informationen zu den technischen Festsetzungen für die Grundstücke

-          Festsetzung zu Höhen und zur Geländegestaltung für jedes einzelne Grundstück ist möglich

 

Frau Sonnenburg:

Warum sollen die Festsetzungen hinsichtlich der Ferienwohnung geändert werden? Bisher hatte sich der Bauausschuss für die untergeordnete Zulässigkeit der Ferienwohnung ausgesprochen.

 

Herr Wolter:

-          durch den Wegfall der Ferienwohnung erhöht sich die Wohnqualität

-          Einhaltung der jetzigen Festsetzungen sind schwer kontrollierbar

 

Herr Müller:

-          wenn unzulässiger Weise Ferienwohnungen entstehen, durch wen erfolgt die Kontrolle und welche Konsequenzen entstehen?

 

Herr Tulke:

-          Info erfolgt an den Landkreis als Bauaufsichtsbehörde, diese kann rechtliche Schritte einleiten

 

Der Bauausschuss empfiehlt im Wohngebiet „An de Wisch“ keine Ferienwohnung zuzulassen.

 

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Beschluss:

  1. Die zum Entwurf (Stand Februar 2019) der Satzung über den Bebauungsplan „An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz während der vereinfachten Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den Empfehlungen in der Abwägungstabelle (siehe Anlage) beschlossen.

 

  1. Die zum Entwurf (Stand April 2019) der Satzung über den Bebauungsplan An de Wisch der Stadt Röbel/Müritz während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abgungstabelle (siehe Anlage) beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Anregungen erhoben haben, über das Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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