13.08.2019 - 10.5 Barrierefreie Übergänge Innenstadt

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Wortprotokoll

Herr Wolter stellt die Beschlussvorlage vor.

 

Der in der Mühlenstraße geplante Übergang (im Lageplan Nr. 13) vor Hausnummer 31 sollte verlegt werden. Die Lage vor dem Haus Nr. 33 wird durch die Fußnger besser angenommen.

 

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt im Rahmen der Städtebauförderung die Durchführung der Erschließungsmaßnahme „Barrierefreie Übergänge Innenstadt“.
    Die Maßnahme umfasst im Bereich der historischen Innenstadt an insgesamt 13 fußngerseitigen Straßenquerungen die Erneuerung bzw. die erstmalige Schaffung von barrierefreien Übergängen gemäß den heute geltenden Anforderungen.
  2. Der Gesamtkostenaufwand r die Herstellung der barrierefreien                                               Übergänge beträgt gem. Kostenschätzung (brutto) ca.              138,55 T€              
  3. Finanzierung

3.1Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt mit Städtebaufördermitteln in Höhe von ca. 92,95 T€ (Aufstellung der Kosten und Finanzierung siehe Finanzierungskonzept der BIG zur Beschlussvorlage) und zusätzlichen Eigenmitteln der Stadt (gem. Pkt. 3.2).

3.2Die Stadt Röbel/Müritz hat entsprechend der Finanzierungsberechnung der BIG und gem. den Festlegungen der geltenden Städtebauförderrichtlinien des Landes M-V für nicht förderfähige Kosten ca. 29,2 T sowie einen Anteil von 15 % an den Städtebaufördermitteln für Erschließungsanlagen, entspricht ca. 16,4 T€, zusätzliche städtische Eigenmittel bereitzustellen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt den geplanten Übergang Nr. 13 vor dem Haus Mühlenstraße 33 zu errichten.

 

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