13.08.2019 - 8 Bürgeranfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 13.08.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr Kittel (stellvertretend für die Anwohner „Am Kirchenholz“) äußert sich zu der geplanten Änderung des B-Planes hinsichtlich der Zulässigkeit von Ferienwohnungen:
- Baugrundstücke wurden 2014 zu damaligen Bedingungen erworben; FEWO waren nicht zulässig
- häufiger Gästewechsel führt zur Beeinträchtigung der Wohnqualität
- in Gesprächen mit dem Bürgermeister, dem Bauamtsleiter, Stadtvertretern und der Unteren Bauaufsichtsbehörde wurden verschiedene Auskünfte zum Sachstand erteilt
- Anwohner des Wohngebietes „Am Kirchenholz“ bestehen auf damalige Festsetzung - keine Nutzung als Ferienwohnung
Herr Sprick erläutert den Sachverhalt:
- Anlass der Diskussion war ein Schreiben des Landkreises nach Einführung des § 13 a BauGB die Möglichkeiten der Änderungen der Festsetzungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Ferienwohnungen zu prüfen und zu legalisieren
- nach Gesprächen mit dem Landkreis und Beratung im Bauausschuss wurde durch die Stadtvertretung der Beschluss gefasst:
- FEWO Nutzung nur, wenn der Eigentümer auch Hauptwohnsitz auf dem Grundstück hat
- PKW Stellfläche auf dem Grundstück vorhanden ist,
- FEWO behindertengerecht ist
- ist die Festsetzung so nicht möglich, wird der Beschluss zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen aufgehoben
Herr Wolter bedankt sich für die Ausführungen. Der Bauausschuss wird gemeinsam mit der Verwaltung beraten und entscheiden.
Die Anwohner verlassen die Sitzung.
