25.06.2019 - 6 Wahl eines 1. Stadtrates

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Gem.  § 40 Abs. 1 KV M-V  in Verbindung mit § 8 der Hauptsatzung wählt die Stadtvertretung zwei Personen, die den Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung vertreten.

In hauptamtlich verwalteten Gemeinden erfolgt die Wahl durch die Stadtvertretung  für die Dauer ihrer Wahlperiode aus dem Kreis der dem Bürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten.

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz wählt einstimmig Herrn Reiko Tulke mit Wirkung vom 26.06.2019 zum 1. Stadtrat.

 

Herr Richter und Herr Sprick gratulieren zur Wahl.

Herr Tulke leistet den Diensteid, die Ernennungsurkunde wird überreicht.

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