04.07.2019 - 3 Verpflichtung der weiteren Mitglieder der Gemei...

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Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin verpflichtet die weiteren Mitglieder der Gemeindevertretung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Aufgaben und Pflichten, d.h. insbesondere

- zur Erfüllung ihres Mandates im Rahmen der Gesetze nach einer freien, nur dem Gemein-

  wohl verpflichteten Überzeugung,

- zur Teilnahme an den Sitzungen und zur Mitarbeit in der Gemeindevertretung, soweit Sie 

  nicht  aus wichtigem Grund verhindert sind,

- zur Verschwiegenheit über die Ihnen in Ihrer Tätigkeit als Gemeindevertreter bekannt  

  gewordenen Angelegenheiten.

 

Sie wünscht allen für die kommende Legislaturperiode eine gute Zusammenarbeit.

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