Herr Claußen eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter. Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Anwesenheit werden festgestellt. Die Gemeindevertretung ist mit 7 anwesenden Gemeindevertretern gemäß § 30 Abs. 1 KV M-V beschlussfähig.