11.12.2018 - 8.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister übernimmt wieder die Sitzungsleitung.

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Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage in Höhe von 4.517,22 gem. § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik    M-V.

2. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Gotthun zum 31.12.2015 fest. Der Jahresfehlbetrag von

-53.254,90 wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Gemeinde Gotthun wurde mit Schreiben vom 08.01.2019 der Kommunalaufsicht mitgeteilt.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Müritz Anzeiger Nr. 26 vom 29.12.2018.

Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 03.01.2019 bis zum 14.01.2019.