11.12.2018 - 8.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage in Höhe von 12.936,54 gem. § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik  M-V.

2. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Gotthun zum 31.12.2014 fest. Der Jahresfehlbetrag von

-43.773,90 wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Gemeinde Gotthun wurde mit Schreiben vom 08.01.2019 der Kommunalaufsicht mitgeteilt.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Müritz Anzeiger Nr. 26 vom 29.12.2018.

Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 03.01.2019 bis zum 14.01.2019.