11.12.2018 - 8.5 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:

  1. der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06Solarpark östlich der Autobahn A 19“ der Gemeinde Fincken mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06Solarpark östlich der Autobahn A 19 der Gemeinde Fincken und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten.
  4. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4b BauGB auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

 

Reduzieren