25.04.2019 - 5.1 Anpassung der Rahmenrichtlinie der Stadt Röbel/...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Steinbeck bringt die Vorlage ein. In den Verträgen zur Verpachtung der stadteigenen landwirtschaftlichen Nutzflächen ist die regelmäßige Anpassung des Pachtzinses vereinbart worden. Grundlage dazu sind die Festlegungen der o. g. Rahmenrichtlinie.

 

 

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Beschlussvorschlag:                                                          Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Rahmenrichtlinie über die Festsetzung von Pacht-, Mietzins und Nutzungsgebühren in der Fassung vom 07.03.2017 wie folgt zu aktualisieren:

Der Pachtzins für Ackerflächen wird auf einen Mindestwert von 7,70 € je Bodenpunkt/Jahr und Hektar angehoben.

Der Pachtzins für Grünland wird auf einen Mindestwert von 110,00 € je Jahr und Hektar angehoben.

Die Pachtzinserhöhung wird zum 01.01.2020 wirksam.

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