09.04.2019 - 8 Beratung B-Plan Kirchenholz 1 + 2

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Wortprotokoll

Herr Tulke verweist auf das vorliegende Schreiben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur Problematik der Zulässigkeit von Ferienwohnungen im Wohngebiet.

Der B-Plan Nr. 13 „Am Kirchenholz“ der Stadt Röbel lässt eine Nutzung als Ferienwohnung nicht zu. Tatsächlich wurde auf 3 Grundstücken eine Ferienwohnnutzung festgestellt, diese ist rechtswidrig. Durch eine Änderung der Festsetzungen im B-Plan Nr.13 können die Ferienwohnungen eine Zulassungsgrundlage erhalten.

Jedoch ist dann auch mit Widerspruch der Grundstückseigentümer zurechnen, die auf Grund der ausschließlichen Wohnnutzung dort ihre Grundstücke erworben haben.

 

Die Verwaltung empfiehlt keine Änderung des B-Planes vorzunehmen.

 

Nach kurzer Diskussion bittet Herr Wolter um Abstimmung:

 

keine Änderung des B-Planes

 

4 Ja Stimmen

1 Nein Stimme

2 Stimmenthaltungen