15.01.2019 - 6 Informationen aus dem Bauamt

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Wortprotokoll

 

Herr Tulke weist auf die Problematik der Ferienwohnungsnutzung in den Wohngebieten Kirchholz I und II hin.

Die Festlegungen im Bebauungsplan lässt eine Nutzung als Ferienwohnung nicht zu.

Verstöße gegen die Festlegungen werden durch den Landkreis als Untere Bauaufsichtsbehörde geahndet.

 

Der Bauausschuss sieht kein Handlungsbedarf für die Verwaltung. Die Festsetzungen in den B-Plänen zu den Wohnungsbaustandorten bleiben unverändert und auch für die kommenden Standorte III und IV werden keine Änderungen vorgenommen.

 

 

 

Herr Tulke informiert über einzelne Maßnahmen:

 

  • MSE 16:

-          1. BA Mühlentor:

-          Erdarbeiten zwischen Solzower Weg und Mirower Straße werden ausgeführt

-          Gehweg ist ausgeschoben

-          Gräben für Trinkwasserverlegung sind fertig

-          Leitungen für Schmutzwasser, Regenwasser und Gas liegen bereits

-          Elektrokabel wird im Gehwegbereich verlegt

-          Kreuzungsbereich in die Mirower Straße wird etwas grgiger ausgebaut

 

-          2. BA Ludorfer Weg:

-          Ausschreibungsverfahren hat begonnen

-          Submission findet am 29. Januar 2019 statt

-          geplante Bauzeit: 01. April 29. November 2019

-          hrend der Bauzeit ist eine Vollsperrung erforderlich

 

  • Parkplatz NAWI Haus:

-          Submission fand am 10. Januar 2019 statt

-          7 Angebote wurden eingereicht

-          Angebote werden derzeit geprüft, lagen jedoch etwas höher als die Kostenschätzung

-          Vergabe erfolgt über die BIG Städtebau

 

  • Hafenquartier

-          beide Märkte sind gefliest

-          Bautenstand ist lt. Aussage Herrn Groths zufriedenstellend, jedoch auch witterungsabhängig

 

  • Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet:

-          im Jahr 2018 wurden 117 Vereinbarungen abgeschlossen, dies entspricht 183.591,92 Euro

-          verbleibende Grundstücke werden nach Abschluss des Sanierungsverfahrens veranlagt

-          erforderliches abschließendes Wertgutachten wurde beauftragt

 

  • Straßenbaubeiträge:

-          lt. Aussage des Städte-und Gemeindetages sind Beiträge für Maßnahmen bis 2017 rechtssicher

-          Neuregelung soll evtl. Stichtagsregelung zum 01.01.2018 enthalten

-          Gesetzesentwurf soll zeitnah vorliegen

-          durch das Land und den LKR erfolgten mehrere Abfragen über die Höhe der Beiträge für abgerechnete und noch abzurechnende Maßnahmen

 

  • Wallpromenade (Mönchteich):

-          Bauanlaufberatung fand am 14. Januar 2019 statt

-          Baubeginn ist für den 22. Januar 2019 geplant