13.11.2018 - 5.3 1.Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Röbel/...

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Wortprotokoll

Herr Westerkamp erläutert die Beschlussvorlage.

 

In den vergangenen Jahren wurde u. a. durch die Anschaffung von Hundetoiletten / Service-Stationen investiert und auch der Mehraufwand bei der Reinigung der öffentlichen Anlagen durch die Mitarbeiter des Wirtschaftshofes verursacht Kosten. Eine Erhöhung der Hundesteuer ist somit zu rechtfertigen.

 

Die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben der Hundesteuersatzung durch die Mitarbeiter der Verwaltung ist möglich.

 

Herr Hagen:

 

-          Ist die Einrichtung eine Hundebadestelle angedacht?

 

Eine Ausweisung einer Hundebadestelle durch Ausschilderung ist nicht erforderlich. Es sind ausreichende Stellen am Ufer zugänglich, an denen das Baden der Hunde möglich ist.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die in der Anlage 1 angefügte 1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Röbel/Müritz  über die Erhebung einer Hundesteuer vom 29.11.2005 mit folgenden Steuersätzen im § 5 Absatz 1:

 

- für den 1. Hund   50,00 €(vorher 30,00 €)

- für den 2. Hund   90,00 € (vorher 60,00 €)

- für den 3. und jeden weiteren Hund 120,00 €        (vorher 80,00 )

- für den 1.  gefährlichen Hund                                 150,00 € (bleibt gleich)

- für den 2. und jeden weiteren gefährlichen Hund   200,00 €        (bleibt gleich)

  (gemäß  §1 Abs. 2)HundHun

 

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