13.11.2018 - 5.2 Satzungsbeschluss über die Satzung der 1. Änder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Über diese Beschlussvorlage stimmen nur die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus ab.
- Datum:
- Di., 13.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
Wortprotokoll
Herr Wolter verliest die Beschlussvorlage und erteilt Herrn Tulke das Wort.
Herr Tulke:
- in den vorliegenden Unterlagen ist in Anlehnung des Sanierungsgebietes die Dachpfannenfarbe rot festgesetzt
- 80% der Dachfläche der Einkaufsmärkte wird mit PV-Anlagen ausgestattet
- die Festlegung der Dachpfannenfarbe für die Wohnhäuser sollte deshalb auf anthrazit geändert werden
Die Mitglieder des Ausschusses stimmen der geänderten Festlegung zu.
Frau Fischer:
- Sind auf den Stadtvillen Solaranlagen zulässig?
Durch das Bauamt soll diese Frage geprüft werden. Im Bedarfsfall sollen die planungsrechtlichen Festlegungen wie folgt ergänzt werden:
Im urbanen Gebiet sind auf den Stadtvillen die PV-Anlagen parallel zur Dachfläche (nicht aufgeständert) zulässig.
Anmerkung Bauamt:
Solarenergieerzeugungsanlagen auf Dächern sind gemäß § 14 Abs. 1 und Abs. 3 BauNVO grundsätzlich als untergeordnete Nebenanlagen zulässig. Hierzu bedarf es keiner weiteren Regelungen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
- Die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellte 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2018 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit § 12 BauGB als Satzung beschlossen.
- Die Begründung in der Fassung vom Oktober 2018 wird gebilligt.
- Die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellte Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
