09.10.2018 - 8.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Gem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Fincken
- Datum:
- Di., 09.10.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Sylvia Weber
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage in Höhe von 13.399,81 € gem. § 18 Abs. 4 GemHVO Doppik M-V.
2. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Fincken zum 31.12.2015 fest. Der Jahresfehlbetrag von -89.630,68 € wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.
Realisierung
Realisierung:
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Gemeinde Fincken wurde mit Schreiben vom 15.10.2018 der Kommunalaufsicht mitgeteilt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Müritz Anzeiger Nr. 21 vom 20.10.2018.
Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 22.10.2018 bis zum 01.11.2018.
