16.08.2018 - 9.1 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum L...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 16 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) zur Leistungs- und Qualitätssicherungsvereinbarung sowie der Entgeltverhandlung mit Gültigkeit ab 01. Mai 2018, zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung „ritz-Mäuse“, dem Christlichen Jugenddorfwerk (CJD), Siegfried-Marcus-Str. 45, 17192 Waren (Müritz) und dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, vertreten durch den Landrat, Platanenstr. 43 in 17033 Neubrandenburg zu erteilen.

Die Gemeinde Gotthun beteiligt sich in Höhe von 50 % an den ausgewiesenen Kosten der Anlage des Leistungsvertrages ab Vertragsbeginn.

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Realisierung

Realisierung:

 

Das Einvernehmen wurde dem Landkreis zugeschickt. Die neuen Entgelte werden gezahlt.

 

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