Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter und Gäste. Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Anwesenheit werden festgestellt. Die Gemeindevertretung ist gem. § 30 Abs. 1 KV mit 7 von 7 Gemeindevertretern M-V beschlussfähig.