12.09.2018 - 5 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Ein Einwohner erkundigt sich, ob kommunale Grundstücke grundsätzlich ausgeschrieben werden müssen. Herr Gödeke antwortet auf die Frage, dass nicht ausgeschrieben werden muss. Gibt es z.B. für ein Grundstück einen Kaufinteressenten, kann die GV beschließen an diesen zu verkaufen. Beabsichtigt die Gemeinde ein Grundstück oder Gebäude zu veräern, kann sie das über eine Ausschreibung anbieten.