27.03.2018 - 4 Informationen zur Planung Ausbau der Kirch-und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Leizen
- Datum:
- Di., 27.03.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr Tulke – Bauamtsleiter des Amtes Röbel-Müritz– gibt eine kurze Erläuterung. Die Schloß- und die Kirchstraße befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand und sind sanierungsbedürftig. Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist u. a. ein Ingenieurvertrag. Es erfolgt dann zunächst eine Baugrunduntersuchung und eine Grundstückseinmessung. Das ursprüngliche Projekt sah vor, dass Teilflächen der Straßen saniert und Teilflächen ausgebaut werden, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Herr Minke – Planer Ingenieurbüro Waren (Müritz) -, welches ggf. die Maßnahme betreuen soll, erläutert, dass erste Gespräche zur Straßensanierung schon Ende 2015 stattgefunden haben. Beabsichtigt ist kein reiner Neubau. Größere Löcher in der Straße werden beseitigt. Das Natursteinpflaster wird erhalten. Die Einspannung im Natursteinpflaster muss lagestabil werden. Gleichzeitig muss das Entwässerungsproblem, besonders im unteren Teil der Schloßstraße gelöst werden. Augenscheinlich entwässern auch einige Grundstücke der Kirchstraße ihr Regenwasser nicht auf dem eigenen Grundstück sondern zur Straße. Im Zuge der Sanierung wird die Kapazität des Regenwasserkanals nur für die Straße berechnet. Voraussetzung für weitere Planungen ist eine Baugrunduntersuchung und eine Vermessung. Die Kosten hierfür würden für beide Straßen ca. 5.000,00 – 6.000,00 € netto betragen.
Die Straßen werden nach der Baumaßnahme eine langfristige Haltbarkeit haben. Herr Minke bietet an, dass nach ausgereifter Planung eine Vorstellung des Projektes in einer Einwohnerversammlung durch ihn erfolgen könnte.
Frau Gottwald merkt an, dass für den Bereich in dem die Kirchstraße, der Lehbeker Weg und der Lindenweg aufeinandertreffen eine gute bauliche Lösung gefunden werden muss, die auch dem LKW-Verkehr standhält. Erste Schritte zum Gesamtprojekt sollten jetzt eingeleitet werden. Dabei soll alles in einem finanziell vertretbaren Rahmen geschehen.
Zur Frage der Kostenbeteiligung der Anlieger, erklärt Herr Tulke, dass zu den umlagefähigen Kosten, die des Gehweges, der Straßenbeleuchtung, der Straßenentwässerung und ggf. des Straßenbelages gehören.
Zeitlich sollten die Planungsunterlagen im Sommer 2018 vorliegen, im September dieses Jahres müssen die Fördermittelanträge gestellt sein.
Die Straßen sollten nach Ansicht von Herrn Minke etappenweise saniert werden. So könnte die Schloßstraße in 2019 und die Kirchstraße in 2020 baulich erneuert werden.
Herr Tulke schlägt vor, den Ingenieurvertrag mit dem Planungsbüro Minke für die Leistungsphasen 1-4 zu unterzeichnen.
