23.01.2018 - 9.1 Auftrag an das Amt - Klärung Bodenaustausch "Al...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Sollte die Bodenuntersuchung ergeben, dass im „Alten Schulgarten“ ein Bodenaustausch vorgenommen werden muss, ist zu klären ob die Gemeinde die Kosten hierfür tragen muss, oder ob der jeweilige Käufer den Bodenaustausch selber auf seinem erworbenen Grundstück fachgerecht machen lässt und somit selbst die Kosten trägt? Weiterhin ist zu klären, ob da wo kein Bodenaustausch erfolgt verkauft und bebaut werden darf, obwohl auf einem anderen Stück der Bodenaustauschtig ist.