23.01.2018 - 6.1 Auftrag an das Amt - Straßenbegrenzung auf 12 t
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Fincken
- Datum:
- Di., 23.01.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Realisierung
Realisierung:
Bei der Umstellung der Begrenzung auf 12 t ist folgendes zu beachten:
1.Der land- und forstwirtschaftliche Verkehr muss passieren können. Das Anbringen von Zusatzbeschilderung ist notwendig.
2.Lieferverkehr muss diese Bereiche auch teilweise nutzen, also wären auch hier Zusatzbeschilderungen notwendig.
Da Hauptproblematik ist in diesem Bereich wahrscheinlich die Landwirtschaft und der Lieferbereich. Das heißt, mit einer Begrenzung auf 12 t würde sich an der Straßennutzung durch schwerere Fahrzeuge nichts ändern.
