23.01.2018 - 3.1 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungspl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an Herrn Schmarje.

Herr Schmarje informierte über das Vorhaben und die erforderlichen Schritte die eingeleitet werden müssen, um Baurechtr die Errichtung einer Photovoltaikanlage östlich der Autobahn A19 zu schaffen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt:

  1. die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer Photovoltaik­freiflächenanlage östlich der Autobahn A 19 in einem Korridor von 110m ab der Fahrbahnkante.

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Nr. 04 „PV-Freiflächenanlage Leizen“ der Gemeinde Leizen.

    Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan gelten soll, umfasst in der Gemarkung Woldzegarten, Flur 7, Teilflächen der Flurstücke 1/4, 2/4 und 3/4 und ist in beiliegendem Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

    Ziel und Zweck der Planung sind:
    - die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“
     
  2. der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 „PV-Freiflächenanlage Leizen“ der Gemeinde Leizen ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  3. die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
     
  4. die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen durchzuführen.
     
  5. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Die Durchführung dieses Verfahrensschrittes wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wird am 20.10.2018 im Müritz-Anzeiger erfolgen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Zeitraum vom 29.10.2018 bis einschließlich 16.11.2018 durch Auslegung der Vorentwurfsunterlagen in der Amtsverwaltung.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden durch das beauftragte Planungsbüro mit E-Mail vom 11.10.2018 zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert.

 

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