11.12.2018 - 8.1 1.Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Röbel/...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Richter bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Sommerfeld fragt an, wer feststellt, welche Tiere zu den gefährlichen Hunden zählen. Wie verhält es sich mit Hunden, mit denen es schon Vorfälle gegebe hat ?

Frau Siegmund antwortet, dass 4 Rassen gelistet sind, die als gefährlich eingestuft sind. Für den Wesenstest und die Kontrolle auffälliger Hunde ist das Veterenäramt zurständig..

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die in der Anlage 1 angefügte 1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Röbel/Müritz  über die Erhebung einer Hundesteuer vom 29.11.2005 mit folgenden Steuersätzen im § 5 Absatz 1:

 

- für den 1. Hund        50,00 €(vorher 30,00 €)

- für den 2. Hund        90,00 € (vorher 60,00 €)

- für den 3. und jeden weiteren Hund       120,00 €     (vorher 80,00 )

- für den 1.  gefährlichen Hund                   150,00 € (bleibt gleich)

- für den 2. und jeden weiteren gefährlichen Hund   200,00 €      (bleibt gleich)

  (gemäß  §1 Abs. 2)HundHun

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Realisierung

Realisierung:

 

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Röbel/Müritz über die Erhebung einer Hundesteuer trat zum 01.01.2019 in Kraft und wurde am 29.12.2018 im Müritzanzeiger (Jg. 27, Nr. 26) veröffentlicht.

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