11.12.2018 - 8.1 1.Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Röbel/...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Röbel/Müritz
- Datum:
- Di., 11.12.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Christine Spät
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Richter bringt die Beschlussvorlage ein.
Herr Sommerfeld fragt an, wer feststellt, welche Tiere zu den gefährlichen Hunden zählen. Wie verhält es sich mit Hunden, mit denen es schon Vorfälle gegebe hat ?
Frau Siegmund antwortet, dass 4 Rassen gelistet sind, die als gefährlich eingestuft sind. Für den Wesenstest und die Kontrolle auffälliger Hunde ist das Veterenäramt zurständig..
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die in der Anlage 1 angefügte 1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Röbel/Müritz über die Erhebung einer Hundesteuer vom 29.11.2005 mit folgenden Steuersätzen im § 5 Absatz 1:
- für den 1. Hund 50,00 €(vorher 30,00 €)
- für den 2. Hund 90,00 € (vorher 60,00 €)
- für den 3. und jeden weiteren Hund 120,00 € (vorher 80,00 €)
- für den 1. gefährlichen Hund 150,00 € (bleibt gleich)
- für den 2. und jeden weiteren gefährlichen Hund 200,00 € (bleibt gleich)
(gemäß §1 Abs. 2)
