23.08.2018 - 5.4 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Mehrfam...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Gremium:
- Finanzausschuss Röbel/Müritz
- Datum:
- Do., 23.08.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Westerkamp bringt die Vorlage ein. Herr Sprick erläutert die Vorlage und weist auf die städtebauliche und verkehrstechnische Bedeutung der Maßnahme hin. Planungsziel ist die Ausweisung eines reinen Wohngebietes gemäß § 3 BauNVO. Dabei liegt der städtebauliche Schwerpunkt auf der Zulässigkeit von Mehrfamilienhäusern mit bis zu drei Vollgeschossen.
In diesem Zusammenhang soll ausgehend von der Seebadstraße innerhalb des Geltungsbereiches eine neu herzustellende Sammelstraße auch den Anliegerverkehr der Müritz-Promenade bündeln. Insofern gilt es im Rahmen des Aufstellungsverfahrens, Varianten zur Trassenfindung zu diskutieren und eine Vorzugsvariante der verkehrlichen Erschließung mit der Planung verbindlich festzuschreiben.
Auf Nachfrage erklärt Herr Sprick, dass es bereits einige Interessenten für das Grundstück gibt. Die Kosten für die Erarbeitung des Bebauungsplanes sind durch den Investor/Investoren zu tragen. Die notwendige Zwischenfinanzierung erfolgt durch die Stadt Röbel/Müritz.
Beschlussvorschlag:
- Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit einer Größe von etwa 0,57 ha wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mehrfamilienhausquartier See-badstraße“ der Stadt Röbel/Müritz im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Bau-gesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen des Flurstücks 16/8 der Flur 24 innerhalb der Gemarkung Röbel. Die Lage des Plange-bietes ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten Übersichtskarte.
- Ziel und Zweck der Planung: Planungsziel ist die Festsetzung eines reinen Wohngebietes gemäß § 3 Baunut-zungsverordnung zur Sicherung eines dringenden Wohnbedarfs. Dabei liegt der städtebauliche Schwerpunkt auf die Zulässigkeit von Wohngebäuden mit bis zu drei Vollgeschossen als Mehrfamilienhäuser. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung bzw. im Sinne eines verträglichen städtebaulichen Gesamterscheinungsbildes sollen die Oberkante der geplanten Wohngebäude, die Dachausbildung sowie die Fassadengestaltung gere-gelt werden. Weiterhin soll die verkehrliche Erschließung als neue Verbindung zwischen Seebad-straße und Müritz-Promenade mit der Bauleitplanung verbindlich festgeschrieben werden.
- Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Im beschleunigtem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprü-fung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio-nen verfügbar sind, abgesehen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen soll, und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
