23.08.2018 - 5.3 Sanierung des Parkplatzes am NAWI-Haus
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Gremium:
- Finanzausschuss Röbel/Müritz
- Datum:
- Do., 23.08.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Westerkamp bringt die Vorlage ein. Herr Sprick stellt die Maßnahme vor und weist darauf hin, dass ein spezieller Motorradparkplatz nicht vorgesehen ist, da die Parkflächen bei der Müritz Therme ausreichend sind. Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen bei rund 89.000 €. In den Nachtragshaushalt der Stadt wurden 60.000 € eingestellt. Der verbleibende Restbetrag wird über Städtebaufördermittel gedeckt.
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt im Rahmen der Städtebauförderung die Durchführung der Erschließungsmaßnahme „Sanierung Parkplatz am NAWI-Haus“.
Die Maßnahme umfasst im wesentlichen die Erneuerung bzw. Umverlegung der Parkplatzzufahrt, die Erneuerung der Stellplatzbereiche, die Erneuerung der mittigen Grünfläche, die Anordnung von 2 LED-Straßenleuchten, die Anpflanzung von 2 Bäu-men, die Überbrückung bestehender Höhenunterschiede zu angrenzenden Flächen durch Winkelstützelemente und den Bau einer Treppe. Die vorhandene Fahrgasse des Parkplatzes bleibt zum größten Teil erhalten. - Der Gesamtkostenaufwand für die Herstellung des Parkplatzes beträgt gem. Kostenschätzung (brutto) ca. 88,96 T€
- Finanzierung
3.1Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt mit Städtebaufördermitteln in Höhe von ca. 28,28 T€ (Aufstellung der Kosten und Finanzierung siehe Finanzierungskonzept der BIG zur Beschlussvorlage) und zusätzlichen Eigenmitteln der Stadt (gem. Pkt 3.2).
3.2Die Stadt Röbel/Müritz hat nach Mitteilung der BIG gem. den Festlegungen der geltenden Städtebauförderrichtlinien des Landes M-V beim Bau von Parkplätzen einen zusätzlichen Eigenanteil von 60 % an den Baukosten, entspricht ca. 43,4 T€, zu tragen. Des Weiteren sind gem. der Städtebauförderrichtlinie für nicht förderfähige Baunebenkosten ca. 12,29 T€ (max. 15 % der zuwendungsfähigen Baukosten) sowie ein Anteil von 15 % an den Städtebaufördermitteln für Erschließungsanlagen, ent-spricht ca. 4,99 T€, zusätzliche städtische Mittel aufzubringen.
