21.08.2018 - 5.4 Sanierung des Parkplatzes am NAWI-Haus
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Datum:
- Di., 21.08.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
Wortprotokoll
Herr Wolter verliest die Beschlussvorlage.
Frau Fischer:
- die Zuwegung zum Parkplatz ist gleichzeitig der 2. Fluchtweg des NAWI Hauses
Herr Richter:
- die Formulierung des Sachverhaltes in der Beschlussvorlage sollte korrigiert werden, das NAWI Haus ist Bestandteil des Schulcampus
Der Parkplatz wird weiterhin der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Der geplante KRAD Parkplatz wird nicht benötigt, die Fläche wird als Pflasterfläche hergestellt.
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt im Rahmen der Städtebauförderung die Durchführung der Erschließungsmaßnahme „Sanierung Parkplatz am NAWI-Haus“.
Die Maßnahme umfasst im wesentlichen die Erneuerung bzw. Umverlegung der Parkplatzzufahrt, die Erneuerung der Stellplatzbereiche, die Erneuerung der mittigen Grünfläche, die Anordnung von 2 LED-Straßenleuchten, die Anpflanzung von 2 Bäu-men, die Überbrückung bestehender Höhenunterschiede zu angrenzenden Flächen durch Winkelstützelemente und den Bau einer Treppe. Die vorhandene Fahrgasse des Parkplatzes bleibt zum größten Teil erhalten. - Der Gesamtkostenaufwand für die Herstellung des Parkplatzes beträgt gem. Kostenschätzung (brutto) ca. 88,96 T€
- Finanzierung
3.1Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt mit Städtebaufördermitteln in Höhe von ca. 28,28 T€ (Aufstellung der Kosten und Finanzierung siehe Finanzierungskonzept der BIG zur Beschlussvorlage) und zusätzlichen Eigenmitteln der Stadt (gem. Pkt 3.2).
3.2Die Stadt Röbel/Müritz hat nach Mitteilung der BIG gem. den Festlegungen der geltenden Städtebauförderrichtlinien des Landes M-V beim Bau von Parkplätzen einen zusätzlichen Eigenanteil von 60 % an den Baukosten, entspricht ca. 43,4 T€, zu tragen. Des Weiteren sind gem. der Städtebauförderrichtlinie für nicht förderfähige Baunebenkosten ca. 12,29 T€ (max. 15 % der zuwendungsfähigen Baukosten) sowie ein Anteil von 15 % an den Städtebaufördermitteln für Erschließungsanlagen, ent-spricht ca. 4,99 T€, zusätzliche städtische Mittel aufzubringen.
