17.05.2018 - 5.1 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 3. Ä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Westerkamp bringt die Vorlage ein. Herr Sprick erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass es sich in Pkt. 1 Satz 2 um einen Schreibfehler handelt. Gemeint ist nicht die 2., sondern die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

    Der Bereich, für den die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 gelten soll, ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
  2. Ziele und Zwecke der Planung sind:
    - Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Überprüfung der   Festsetzungen des Bebauungsplanes und Anpassung an die aktuellen städtebau-lichen Erfordernisse,
    - Neuordnung der bisher geplanten Erschließungsanlagen im Geltungsbereich der                3. Änderung sowie Überprüfung der Festsetzungen von öffentlichen Erschließungs- anlagen und Anpassung an den notwendigen Bestand,
    - die Berücksichtigung umweltschützender Belange.
  3. Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz ist gemäß  § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.           § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen durchzuführen.
  6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Die Durchführung dieses Ver-fahrensschrittes wird gemäß § 4b BauGB einem bevollmächtigtem Dritten (Planungs-büro) übertragen.
  7. Mit der Planung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 Erweiterung Indus-triegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz soll das Planungsbüro A & S GmbH

Neubrandenburg beauftragt werden. Die A & S GmbH ist mit dem Bebauungsplan         bereits vorbefasst, da das Büro schon die 1. und 2. Änderung bearbeitet hat.

 

 

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