08.05.2018 - 4 Bürgeranfragen

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Wortprotokoll

Frau Braun als Vertreterin der Anwohner der Wallpromenade äert die Bedenken zur „Öffnung der Wallpromende für den abfließenden Verkehr vom Gildekamp“. Konkret ergeben sich folgende Fragen:

-          Wer genehmigt eine Nutzungsänderung der Straße?

-          Wurde der Ausbau 2007 durch Fördermittel mitfinanziert und sind diese eventuell zurückzuzahlen?

-          Warum wurden die 3 Kastanien gefällt?

-          Ist es möglich den Parkplatz am Festplatz für den Schülerverkehr zu nutzen?

 

Frau Loyke ergänzt:

-          Wo grenzt der B-Plan an die Wallpromenade?

-          Wird die Pflasterung der Wallpromenade zurückgebaut?

-          Bleibt die Anbindung zwischen Treppe zum Gildekamp und Wallpromenade bestehen?

 

Herr Sprick:

 

Die Bebauung des Hafenquartiers wurde bereits seit 2016 beraten und der Öffentlichkeit vorgestellt. In allen Varianten war die Anbindung der Wallpromenade in Richtung Kreisel als Fortführung der Kastanienallee zum Friedhof Bestandteil.

Im Dezember 2016 wurde der Beschluss zur jetzigen Bebauungsvariante gefasst.

 

Die Straße Wallpromenade wurde als Anliegerstraße ohne Förderung ausgebaut, ist somit für den öffentlichen Verkehr nutzbar.

Bei dem Bau von neuen Straßen ist grundsätzlich eine Möglichkeit für die Befahrung durch die Entsorgungsfahrzeuge (Müll) zu schaffen.

Es wird eine Verbindung zwischen der Wallpromenade und der neuen Straße geben.

Über evtl. Festsetzungen zur eingeschränkten Nutzung wird der Landkreis als untere Verkehrsaufsichtsbehörde auf Antrag der Stadtverwaltung entscheiden.

 

Die Bäume befanden sich auf dem verkauften Grundstück. Warum diese durch den Investor gefällt wurden und ob eine Fällgenehmigung vorlag ist nicht bekannt. Dies wird durch das Ordnungsamt geprüft.

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