06.03.2018 - 8.4 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung ü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Richter bringt die Beschlussvorlage ein.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

  1. Der Entwurf der Satzung über die nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innen-entwicklung aufzustellende Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes       Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz (Stand Januar 2018) mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erwei-terung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz und die Begründung  sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.                                      Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

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Realisierung

Realisierung:

 

Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der TöB wurde durchgeführt. Gegenwärtig wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erarbeitet.

 

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