23.01.2018 - 6.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung ü...

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Wortprotokoll

Frau Sonnenburg verliest die Beschlussvorlage und übergibt Frau Nietiedt das Wort.

 

Frau Nietiedt erläutert die Änderungen, diese ergeben sich aus den Stellungnahmen zum Vorentwurf.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

  1. Der Entwurf der Satzung über die nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innen-entwicklung aufzustellende Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes       Nr. 06 Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg der Stadt Röbel/Müritz (Stand Januar 2018) mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 Erwei-terung Industriegebiet Glienholzweg der Stadt Röbel/Müritz und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.                                      Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

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