18.01.2018 - 6.3 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Zusätze:
- Die Unterlagen werden nachgereicht.
- Gremium:
- Finanzausschuss Röbel/Müritz
- Datum:
- Do., 18.01.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
Beschluss:
- Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst zunächst folgende Änderungsflächen des Gemarkungsgebietes der Stadt Röbel/Müritz
- Fläche westlich der Straße Friesensportplatz zwischen dem Gelände des Grund-
stücks Bahnhofstraße 38 und dem Gelände des Friesensportplatzes; geplante
Änderung: von Grünflächen mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten zu
Wohnbauflächen;
- Fläche westlich der Straße Gotthunskamp gegenüber dem alten Ordnungsamt und
dem ehemaligen Gelände der Feuerwehr, zwischen dem Dambecker Graben und
der Pflegeeinrichtung der Wohnungsbaugesellschaft mbH Röbel;
geplante Änderung: von Flächen für die Landwirtschaft zu Wohnbauflächen;
- Fläche (Flur 15, Flurstück 157/25) westlich der Umgehungsstraße und südlich des
Abzweigs Glienholzweg in das Industrie- und Gewerbegebiet;
geplante Änderung: von Flächen für die Landwirtschaft und gewerbliche Bauflächen
in sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung
„Solarpark“;
Die geplanten Änderungsflächen sind in den beiliegenden Übersichtsplänen durch
eine gestrichelte Linie umgrenzt.
- Ziel und Zweck der Planung:
Gemäß Pkt. 1 Überprüfung der bisherigen Entwicklungsziele des Flächennutzungs-planes in den genannten einzelnen Änderungsflächen und dahingehende Anpassung des Flächennutzungsplanes an die zukünftige städtebauliche Entwicklung im Stadtgebiet. - der Aufstellungsbeschluss über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz ist ortsüblich bekannt zu machen.
- die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz von der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
- die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt durch eine ortsüblich bekanntzumachende öffentliche Informationsveranstaltung.
- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Die Durchführung dieses Ver-fahrensschrittes wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
- mit der Planung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes soll das Planungsbüro A&S GmbH Neubrandenburg beauftragt werden. Die A&S GmbH ist mit dem Flächennutzungsplan Röbels bereits vorbefasst, da das Büro den Ursprungsplan erarbeitet hat.
- Mit der 3. Änderung soll gleichzeitig der Flächennutzungsplan für das gesamte Gemarkungsgebiet der Stadt Röbel/Müritz in digitaler Fassung übertragen werden.
In diesem Zuge wird außerdem bestimmt, dass der Flächennutzungsplan der Stadt
Röbel/ Müritz in der Fassung, die er durch alle bisher wirksamen Änderungen und
Ergänzungen erfahren hat, neu bekannt zu machen ist.
