19.10.2017 - 7.1 Regenentwässerung vor den Grundstücken 33 a, 33...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Es liegt ein Kostenvoranschlag für die Herstellung eines Regenwasserablaufes vor den Grundstücken 33 a - 33 c vor. Der Graben muss ausgebaggert werden und unter den Zufahrten muss die Verrohrung erneuert werden. Frage bleibt wohin mit dem Wasser? Als die Häuser gebaut wurden wurde jedes Haus mit einer Ringdränage versehen. Diese war am Zulauf der Klärgrube für die 3 Grundstücke angeschlossen. Vielleicht kann das Wasser über die Alte Verrohrung abgeleitet werden.

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Auftrag an das Amt:

Kostenvoranschlag vorerst zurückstellen. Erneut einen Vor-Ort-Termin vereinbaren mit den Anwohnern Herrn H. Seidel, G. Bednarzik, A. Hammermeister, Herrn Witzke Gemeindevertreter, Frau Gottwald Bürgermeisterin und einen Mitarbeiter/Mitarbeiterin aus dem Bauamt der Stadtverwaltung. Prüfen ob die Möglichkeit besteht die alte Verrohrung zu nutzen sowie pfen wer r welchen Teil Zuständig ist, die Anwohner oder die Gemeinde.

 

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Realisierung

Realisierung:

 

Termin hat am 31.05.2018 stattgefunden.

Thematik wurde nochmals geprüft. Die Durchlässe unter den Zufahrten sind wieder freizulegen. Die Gräben entsprechend zu profilieren. Die beste Variante ist es, das Wasser in die vorh. RW-Kanalisation in der Straße einzuleiten. Die RW-Schächte sind zu säubern.

Die Firma Schrötter wird ein Kostenangebot über die entsprechenden Leistungen einreichen.

 

Laut Rücksprache mit Frau Neumann am 25.10.2018:

Das Angebot der Firma Schrötter liegt vor und wurde der Bürgermeisterin übergeben.