19.09.2017 - 8.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Weber erläutert den Gemeindevertretern warum sie erst jetzt über den Jahresabschluss 2012 beschließen. Vor dem Jahresabschluss musste die Eröffnungsbilanz erstellt werden, dies war mit Einführung der Doppik für alle Kollegen im Amt Neuland und hat viel Zeit in Anspruch genommen. Dazu kamen einige Korrekturen, die das Rechnungsprüfungsamt festgestellt hat. Im Jahr 2018 müssen dann die Jahresabschlüsse für 2014 und 2015 erfolgen.

Frau Weber erläutert den Jahresabschluss anhand der vorliegenden Zahlen. Bis zum Jahr 2020 können immer noch Korrekturen vorgenommen werden.

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Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage in Höhe von 14.773,04 gem. § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik.

2. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Fincken zum 31.12.2012 fest. Der Jahresfehlbetrag von

-40.819,45 wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.

 

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