24.08.2017 - 9.3 Nachbargemeindliche Abstimmung zum vorhabenbezo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz.

Reduzieren

Reduzieren

Realisierung

Realisierung:

 

Die Stadt Röbel/Müritz wurde über das Beratungsergebnis informiert.