16.02.2017 - 8.5 Konzessionsabgabe für Trinkwasser

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt folgende Verfahrensweise für die Zahlung der Konzessionsabgabe durch den Eigenbetrieb „ritz-Elde-Wasser“:

-          Es wird im Wirtschaftsjahr nur ein Abschlag in Höhe von 60 % auf die Berechnungsgrundlage von 10 % der geplanten Umsatzerlöse bei Trinkwasser gezahlt.

-          Die Restzahlung erfolgt erst nach der Feststellung des Jahresabschlusses für das betreffende Wirtschaftsjahr.

Der Konzessionsvertrag mit dem Eigenbetrieb wird gemäß Anlage 1 geändert.

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Realisierung

Realisierung:

 

Die 2. Änderung zum Konzessisonsvertrag wurde durch die Vertreter der Gemeinde und des Amtes für den Eigenbetrieb MEWA unterzeichnet.