15.12.2016 - 8.2 Änderung der Bearbeitung von Bauanträgen, Bevol...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt die zuständigen Sachbearbeiter des Bauamtes  zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei Bauanträgen. Die Gemeinde bzw. der Bürgermeister/die Bürgermeisterin wird durch eine Kopie der Stellungnahme im Postfach der Gemeinde über die Erteilung informiert.

In den Fällen, wo die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens aus städtebaulichen Gründen im Einvernehmen zwischen Bauamtssachbearbeiter/in und Gemeinde erfolgen soll, entscheidet der Bürgermeister/ die Bürgermeisterin für die Gemeindevertretung über die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens. Eine Kopie der Versagungsstellungnahme wird ins Postfach der Gemeinde gelegt.

In den Fällen, wo keine Einigkeit zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zwischen Amt und Bürgermeister hergestellt werden kann, entscheidet die Gemeindevertretung über die Versagung bzw. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

 

 

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Abarbeitung der bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren erfolgt wie bisher.