01.12.2016 - 8.4 Nachbargemeindliche Abstimmung zum Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den Bebauungsplan Nr. 69 Gewerbegebiet ehemaliges Bahnbetriebsgelände“.

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Stadt Waren (Müritz) wurde über das Beratungsergebnis informiert.

 

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