17.11.2016 - 3.1 Nutzung der Übergangsfrist aus der Neuregelung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt, die mit der Neuregelung des       § 2 b Umsatzsteuergesetz für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand verbundene Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 zu nutzen.

Die Gemeinde Fincken erklärt, dass sie für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführte Leistungen § 2 Absatz 3 in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anwendet.

Dafür ist durch die Verwaltung bis zum 31.12.2016 eine entsprechende Optionserklärung an das Finanzamt Waren zu stellen.

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Realisierung

Realisierung:

Der Antrag wurde an das Finanzamt fristgemäß gestellt. Eine Bestätigung des Eingangs durch das Finanzamt liegt vor.

 

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