14.11.2017 - 5.3 Städtebaulicher Vertrag Wohnungsbaustandorte Ki...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Sprick erläutert die Dringlichkeit der Beschlussvorlage. Der Aufsichtsrat der LGE hat im September den Beschluss über die kompakte Entwicklung der Wohnungsbaustandorte Kirchenholz III und IV gefasst.

Voraussetzung für den Beginn der Planung durch die LGE ist jedoch ein durch die Stadtvertretung beschlossener städtebaulicher Vertrag.

 

Herr Wolter verliest die Beschlussvorlage.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz stimmt dem anliegenden städtebaulichen Vertrag zu den Wohnungsbaustandorten Kirchenholz III und IV zu.

 

Die Planung, Erschließung und Vermarktung der beiden Wohnungsbaustandorte soll durch die LGE Mecklenburg-Vorpommern mbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin, auf deren Kosten erfolgen.

 

Die Stadt Röbel/Müritz wird zur Förderung dieser beiden Wohnungsbaustandorte gemeindliche Bebauungspläne aufstellen.

 

hrend einer Frist von bis zu 5 Jahren werden keine anderen Wohnungsbaustandorte über gemeindliche Bebauungspläne aufgestellt werden, um eine rasche Vermarktung zu ermöglichen.

 

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