14.11.2017 - 5.1 Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf der Sat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wolter stellt die Beschlussvorlagen Nr. 25-2017-055 und Nr. 25-2017-056 (TOP 5.1 und TOP 5.2) vor und übergibt Herrn Leddermann das Wort.

 

Herr Leddermann erläutert die vorliegende Abwägung der eingegangen Stellungnahmen.

Die in der Stellungnahme des Landkreises enthaltenen redaktionellen und immissionsschutzrechtlichen Hinweise wurden berücksichtigt und eingearbeitet.

Ergänzungen und Auflagen zum Immissionsschutz und Ergebnisse des Lärmschutzgutachtens werden durch den städtebaulichen Vertrag geregelt.

 

Im Wesentlichen wurde in den weiteren Stellungnahmen auf die Unvereinbarkeit mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Röbel/Müritz hingewiesen.

Da im Vorfeld der Planung eine gutachterliche Stellungnahme zur Vereinbarung mit dem Einzelhandelskonzept erarbeitet wurde, finden diese Hinweise keine weitere Berücksichtigung.

 

Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen ist keine Planänderung notwendig.

In den textlichen Festsetzungen des B-Planes wurde die Höhenbegrenzung angepasst.

 

Die Bauanträge wurden Anfang Oktober eingereicht.

 

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Beschluss:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen (siehe Anlagen) beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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