19.09.2017 - 9.7 Grundsatzbeschluss über die städtebauliche Entw...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Richter bringt die Beschlussvorlage ein.

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt vom Grundsatz her die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Entwicklung und Neugestaltung des Quartiers der Wallpromenade am Mönchteich.
  2. Die Maßnahme umfasst im Abschnitt zwischen dem Schwarzen Weg und der Straße Mönchteich im wesentlichen den Abriss aller störenden Nebengebäude, Garagen und sonstigen Anlagen am Fuß des historischen Stadtmauerwalls und in Teilen auf der Mönchteichseite, die Erneuerung des Straßen- bzw. Wegekörpers, die Freiraumge-staltung, den Bau von zwei Stellplatzanlagen (davon eine überdacht), die Verlegung einer Regenwasserleitung sowie die Installation einer orientierenden  Straßenbe-leuchtung.
  3. Der geschätzte Kostenaufwand für die Baumaßnahme wird ca. 488,0 T€ (brutto u. gerundet) betragen, davon
    - Stadt 452.7 T€ und
    - Anlieger (Carportanlage) 35,3 T€
     
  4. Die Finanzierung der Maßnahme soll mit Zuschüssen aus dem Programm „Richtlinie zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung und Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFD-RL M-V), Eigenanteilen der Stadt und Eigenanteilen der Anlieger (überdachte Stellplatzanlage) erfolgen (Übersicht sie-he Sachverhalt zum Beschlussvorschlag).
  5. Der abschließende Beschluss über die Planung, Kosten und Durchführung wird ge-fasst, wenn feststeht, ob die Maßnahme gefördert wird und in welcher Höhe die Kosten als förderfähig anerkannt werden. 
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Realisierung

Realisierung:

 

Die Genehmigung gem. § 10 StrWG M-V liegt vor. Die Ausführungsplanung wird erarbeitet und die Ausschreibung der Bauleistungen vorbereitet.