22.08.2017 - 5.5 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung ü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Datum:
- Di., 22.08.2017
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
Wortprotokoll
Herr Wolter verliest die Beschlussvorlage.
Da Herr Leddermann nicht anwesend ist, bittet Herr Wolter Herrn Tulke die Änderungen zu erläutern.
- die Festsetzung „allgemeines Wohngebiet“ wurde in „urbanes Wohngebiet“ geändert; Die Festsetzung „urbanes Wohngebiet“ ist durch den Gesetzgeber seit 05/2017 geschaffen worden und ermöglicht die Zulässigkeit von Wohnen und Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen u.a. Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören.
- die Grundflächenzahl wurde von 0,4 auf 0,5 erhöht
- auf Grund der vorliegenden Schallimmissionsprognose wurden die Festsetzungen zum Lärmschutz angepasst
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
- Der Entwurf der Satzung über den nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innen-entwicklung aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz (Stand Juli 2017) mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hafen-quartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
- Der Punkt 4 des Beschlusses Nr. 25-2017-022 wird aufgehoben.
abweichender Beschluss:
In die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hafenquartier Röbel“ sind folgende Ergänzungen einzuarbeiten:
- 2/3 der Bebauung sind für Wohnnutzung bereitzuhalten, 1/3 der Bebauung für gewerbliche Nutzung
- Konkretisierung der zulässigen bzw. nicht zulässigen Arten der gewerblichen Nutzung
