07.03.2017 - 9.1 Haushaltssatzung 2017 der Stadt Röbel/Müritz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Röbel/Müritz
- Datum:
- Di., 07.03.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Guth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Westerkamp, Vorsitzender des Finanzausschusses, berichtet über die Vorbereitung der Haushaltsplanung:
Die Verwaltung hat einen Entwurf vorgelegt der in den Ausschüssen beraten wurde.
In mehreren Beratungsrunden wurden die einzelnen Konten aus dem Ergebnishaushalt und den Konten des Finanzhaushaltes erörtert. Trotz Einsparungen weist der Ergebnishaushalt ein Defizit von 497.800 € und der Finanzhaushalt ein Defizit von 23.100 € auf. Die Fehlbeträge können durch die Zuweisung aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage ausgeglichen werden, so das zur heutigen Abstimmung ein ausgeglichener Haushalt vorliegt.
Das Defizit ist in erster Linie auf höhere Aufwendungen wie z.B.
- die Kreisumlage, diese steigt um 182.400 € auf 2.179.900 € (2016 1.997.500) bei gleichbleibenden Umlagesatz 48,305 %,
- die Amtsumlage, diese erhöht sich um 78.600 € auf 949.500 € (2016 870.900 €) selbst bei leicht gesenktem Umlagesatz von 21,04% (21,06%) und
- Personalkosten, Erhöhung auf Grund von Tarifsteigerungen von 35.800 €.
zurückzuführen. Ursachen sind die höheren Berechnungsgrundlagen aus Schlüsselzuweisung 2016 und Steuerkraft 2015.
Dennoch muss man sagen es ist mit den finanziellen Mitteln der Stadt sparsam und bedacht umgegangen worden, trotz der zahlreichen Investitionen, die im vergangenen Jahr wieder getätigt wurden.
Wir werden in diesem Haushaltsjahr nicht umhinkommen über die weitere Anpassung unserer Hebesätze zu beschließen um nicht weiter ins Hintertreffen zu gelangen steht mit dieser Haushaltssatzung die Erhöhung der Grundsteuer A und B zum Beschluss.
Die Grundsteuer A soll von 280 % auf 320 % angehoben werden, letztmalige Erhöhung 1997
Die Grundsteuer B von 350 % auf 380 % letztmalige Erhöhung 2010.
Der Landesdurchschnitt bei der Grundsteuer B liegt momentan bei 362 % und Grundsteuer A bei 294%. Von der Kommunalaufsicht und des Landesrechnungshof sind Städte und Gemeinden gehalten sich mit ihren Hebesätzen am Landesdurchschnitt zu orientieren, um zum Beispiel Investitionszulagen und Schlüsselzuweisungen zu bekommen. Mit dieser Erhöhung liegen wir noch unter den unserer Nachbargemeinden und Städten, die in der Mehrzahl bei 400% und darüber liegen. Der erste Planansatz der Verwaltung lag auch bei 400%.
Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal recht herzlich im Namen des Finanzausschusses bei der Kämmerin Frau Guth für die Erarbeitung der Haushaltssatzung und der konstruktiven Zusammenarbeit bedanken !
Realisierung
Realisierung:
Die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Röbel/Müritz enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Es erfolgte aber telefonisch die Freigabe durch die Kommunalaufsicht des Landkreises. Die Veröffentlichung erfolgte im Müritz- anzeiger Nr. 07/2017 am 08.04.2017 und die öffentliche Auslegung vom 10.04. bis 24.04.2017.
