24.01.2017 - 5 Erörterung Vorentwurf 2. Änderung F-Plan Röbel/...

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Wortprotokoll

Frau Nietiedt, Architektin für Stadtplanung der A&S GmbH Neubrandenburg erläutert die geplanten Änderungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Teilbereiche:

 

  • Fläche zwischen dem Altstädter Friedhof und der Gartenanlage entlang der Seebadstraße und des Marienfelder Weges (zukünftiger Wohnungsbaustandort)
  • ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebshof Marienfelder Weg (zukünftiger Wohnungsbaustandort)
  • Fläche der MEWA, Seebadstraße 6 (zukünftiger Wohnungsbaustandort)
  • Fläche zwischen Ludorfer Weg und Mirower Straße (bisheriger Wohnungsbaustandort- entfällt)
  • Gewerbehof und Garagenstandort südlich der Mirower Straße zwischen Gelände EDEKA Markt und Gartenstraße (zukünftiger Wohnungsbaustandort)

 

Darüber hinaus werden in 2 weiteren Teilflächen die Darstellungen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.

 

  • Flächen der ehemaligen Bahnanlagen (Bahnanlagen wurden abgebaut - Darstellung als Bahnanlage entfällt)
  • nordöstlich der Minzower Straße (ehemalige Gewerbeflächen sind zur Nutzung für Markt- und Kulturveranstaltungen vorgesehen zukünftige Darstellung als Sondergebiet „Markt- und Kulturveranstaltungen)

 

Frau Sonnenburg bedankt sich für die Erläuterungen und weist darauf hin, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes wichtig und für B-Planverfahren notwendig ist.

 

Herr Wernecke fragt nach dem Verlauf der neuen Trinkwasserleitung; liegt diese im Teilbereich 1?

 

Die Trinkwasserleitung verläuft am Rand der bestehenden Kleingartensiedlung und quert die Seebadstraße in Höhe der Stadtrandsiedlung.

 

 

Herr Sommerfeld erkundigt sich nach der Erschließung des Wohngebietes im Teilbereich 1 und dem Verlauf der bereits geplanten Verbindungsstraße zwischen Warener Chaussee und Kirchenholz.

 

Herr Sprick erläutert, dass zurzeit Verhandlungen mit der LGE zum Abschluss von Erschließungsverträgen laufen. Zunächst soll der Teilbereich 2 erschlossen werden.

r die Erschließung des Teilbereiches 1 ist eine Erschließungsstraße erforderlich. Wünschenswert wäre die Anbindung an die Warener Chaussee im Kreuzungsbereich zur Umgehungsstraße.

 

 

Herr Hagen fragt nach dem Baubeginn.

 

Frau Nietiedt und Herr Sprick verweisen auf die Vorgaben zum Planverfahren. Die Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange ist noch nicht abgeschlossen, die Stellungnahmen des Landkreises und des Straßenbauamtes stehen noch aus. Die Planung soll schnellstmöglich abgeschlossen werden, jedoch ist ein Baubeginn erst zum Ende des Jahres 2018 möglich.

 

Die Erschließung des Teilbereiches 3 (MEWA) erfolgt erst nach Inbetriebnahme der neuen Trinkwasserleitung und den daraus erforderlichen Maßnahmen; frühestens 2019.

 

 

Herr Hagen erkundigt sich nach den Standorten Wiesenstraße und Friesensportplatz.

 

Herr Sprick informiert, dass die Planungen zu den jetzigen Änderung des Flächennutzungsplanes und somit der Schaffung von neuen Wohnungsbaustandorten  schnell abgeschlossen werden sollen. Es wird weitere Änderungen und Anpassungen des Flächennutzungsplanes geben.

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