23.06.2016 - 7.1 Festlegungen zu Gratulationen und Ehrungen von ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gotthun
- Datum:
- Do., 23.06.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister schlägt vor, dass die Gemeinde zu folgenden Jubiläen eine Gratulation vornimmt:
Altersjubiläen ab 60, 65, 70, 75, und 80 – eine Glückwunschkarte + Blumenstrauß oder ähnliches bis zu einem Wert von 10 €.
Ab dem 81. Jubiläum erhält der Jubilar jährlich eine Glückwunschkarte und einen Blumenstrauß.
Ehejubiläen: silberne Hochzeit/ goldene Hochzeit – Blumen und Präsent im Wert von 20 €.
Betriebsjubiläen – Blumen und Präsent im Wert von 20 €.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt folgende Festlegung zu Gratulation und Ehrungen von Bürgern aus der Gemeinde:
Altersjubiläen ab 60, 65, 70, 75, und 80 – eine Glückwunschkarte + Blumenstrauß oder ähnliches bis zu einem Wert von 10 €.
Ab dem 81. Jubiläum erhält der Jubilar jährlich eine Glückwunschkarte und einen Blumenstrauß.
Ehejubiläen: silberne Hochzeit/ goldene Hochzeit – Blumen und Präsent im Wert von 20 €.
Betriebsjubiläen – Blumen und Präsent im Wert von 20 €.
