Der Präsident der Stadtvertretung eröffnet die Sitzung und begrüßt alle anwesenden Stadtvertreter und Gäste. Die ordnungsgemäße Ladung und Anwesenheit werden festgestellt.
Die Stadtvertretung ist mit 16 anwesenden Mitgliedern gem. § 30 Abs. 1 KV M-V beschlussfähig.