30.05.2016 - 7 Beratung zu der Förderrichtlinie der Stadt Röbe...

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Wortprotokoll

Der Entwurf der Förderrichtlinie lag allen Ausschussmitgliedern vor.

 

Der Punkt 7. Ist zu ändern.

Neuer Wortlaut:

Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung von Muster der Anlagen 1 und/oder 2 dieser Richtlinie.

Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Zuwendungsbescheid der Stadt Röbel/Müritz bewilligt.

Großprojekte und Personalkostenzuschüsse ab einem Zuschussbedarf von 2.000,00 € sind vom Antragsteller bis zum 31. 10. eines jeden Jahres für das Folgejahr als eine Form der Vorankündigung und damit Planungsgrundlage zu beantragen.

Die Konkretisierung des Antrages hat bis zum 28. 02. zu erfolgen. Zuwendungen für Kleinprojekte sind bis zum 28. 02. des rderjahres zu beantragen.

Die Auszahlung kann erst nach Rechtskrafterlangung des Haushaltsplanes der Stadt Röbel/Müritz erfolgen.

 

Die überarbeitete Förderrichtlinie ist in der nächsten Sitzung erneut vorzulegen.

 

Die Vereine sind zeitnah über die neue Richtlinie zu informieren. Bei der Beantragung ist strikt auf die Einhaltung der Fristen zu achten.