03.03.2016 - 5.1 Haushaltssatzung 2016 der Stadt Röbel/Müritz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Finanzausschuss Röbel/Müritz
- Datum:
- Do., 03.03.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr Westerkamp bringt die Vorlage ein und eröffnet die Diskussion.
Herr Müller ergänzt zur Maßnahme „Ausbau Stadtgarten“, dass sich zwar eine Kostenerhöhung von 50 T€ ergeben hat, dass aber auch eine sehr gute Aussicht auf Förderung aus dem Entflechtungsgesetz (nicht im Haushaltsplan eingestellt) besteht.
Offen ist noch eine abschließende Beratung der Hebesätze.
Den Ausschussmitgliedern liegt ein Aufsatz aus dem „Überblick“ des Städte- und Gemeindetages zur Festsetzung der Gewerbesteuer vor.
Es wurden auch Aufstellungen zu Hebesätzen im Umfeld und die Landesdurchschnitte übergeben.
Die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer sind seit 1997 und die Grundsteuer B seit 2010 nicht erhöht worden.
Herr Müller verweist auf die Forderungen des Innenministeriums und der Kommunalaufsicht eigene Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Angemessene Hebesätze spielen auch immer stärker bei der Bereitstellung von Fördermitteln eine Rolle. Es ist nur begrenzt möglich den Haushalt durch weitere Einsparungen auszugleichen. Ohne Steuererhöhungen wird es uns in der Folgezeit kaum gelingen.
Herr Müller geht umfassend auf den Bericht im „Überblick“ ein. Wir haben in unserer Stadt 75 Kapitalgesellschaften, aber 271 Einzelunternehmen und 41 Personenunternehmen.
Die Mehrzahl unserer Betriebe erhält über die Einkommensteuer einen vollen Ausgleich für eine höhere Gewerbesteuer. Ein Hebesatz von 380 % wird als der mit den meisten Vorteilen für Personengesellschaften angeführt. Kapitalunternehmen haben zwar aus der letzten Unternehmenssteuerreform auch Vorteile, aber einen Ausgleich für höhere Gewerbesteuern erhalten sie nicht.
Frau Guth ergänzt, dass die Anpassung der Hebesätze an den Landesdurchschnitt sich auch positiv auf die Berechnung unserer Steuerkraft auswirkt. Die Differenz zwischen der tatsächlichen und fiktiv errechneten Steuerkraft für die Berechnung der Schlüsselzuweisung und der Umlagen verringert sich.
Auf Nachfrage erklärt Frau Guth, dass die Hebesätze mit der Haushaltssatzung festgelegt werden.
Es wird eine intensive Diskussion der Vorschläge der Verwaltung zur Festsetzung der Hebesätze geführt.
Frau Guth legt Berechnungsbeispiele über die Auswirkungen dieser Erhöhungen vor.
Die Vorschläge sind:
Grundsteuer A ab 2017 von 280 % auf 300 %
Grundsteuer B ab 2018 von 350 % auf 400 %
Gewerbesteuer ab 2016 von 300 % auf 380 %
Abstimmung zum Hebesatz Gewerbesteuer ab 2016:
5 Stimmen dafür
1 Stimmenthaltung
Es wird ein Hebesatz von 380 % für die Gewerbesteuer in die Haushaltssatzung übernommen.
Weitere Veränderungen ergeben sich daraus nicht.
Über die weiteren Empfehlungen zur Erhöhung von Hebesätzen wird in den jeweiligen Haushaltsberatungen 2017 und 2018 zu entscheiden sein..
