13.12.2016 - 9.5 Nutzung der Übergangsfrist aus der Neuregelung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt, die mit der Neuregelung des § 2 b Umsatzsteuergesetz für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand verbundene Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 zu nutzen.

Die Stadt Röbel/Müritz erklärt, dass sie für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführte Leistungen § 2 Absatz 3 in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anwendet.

Dafür ist durch die Verwaltung bis zum 31.12.2016 eine entsprechende Optionserklärung an das Finanzamt Waren zu stellen.

 

 

 

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Realisierung

Realisierung:

Der Antrag wurde fristgemäß an das Finanzamt Waren übersandt. Die Eingangbestätigung vom Finanzamt liegt vor.

 

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